Fassadensanierung in Berlin & Brandenburg│FARBDesign Maaß GmbH

Garantie und Gewährleistung

Ihre Rechte bei Fassadenarbeiten: Garantie und Gewährleistung erklärt

Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung? Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben (5 Jahre), Garantie ist eine freiwillige Zusage des Unternehmens. Wie lange gilt die Gewährleistung bei Fassadenanstrichen? 5 Jahre für Werkleistungen, 2 Jahre für Materialfehler. Was ist nicht von der Gewährleistung abgedeckt? Normale Abnutzung, unsachgemäße Behandlung oder höhere Gewalt.
Kennen Sie Ihre Rechte bei Fassadenarbeiten. FARBDesign Maaß GmbH klärt über Garantie und Gewährleistung auf.

Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung

Gesetzliche Mindestanforderungen

Gewährleistungsfristen:
  • Werkleistung: 5 Jahre
  • Materialfehler: 2 Jahre
  • Arglistige Täuschung: 30 Jahre
  • Bauwerke: 5 Jahre

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